
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Medien der
Egmont Ehapa Verlag GmbH
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Geltungsbereich,
Begriffsbestimmungen
1.1
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Anzeigen-Aufträge im Internet durch die Egmont Ehapa Verlag GmbH (nachfolgend "Ehapa" genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Ehapa im Einzelfall diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Als Auftraggeber i. S. d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten Anzeigenkunden, insbesondere Gewerbetreibende, Agenturen, öffentliche Einrichtungen etc., die mit Ehapa einen Anzeigenauftrag abschließen.
1.3 Als Werbemittel i.S.d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen insbesondere Banner verschiedener Größen (animiert oder als statisches GIF- oder JPEG-Format), HTML-Banner, Flash-Banner, MicroSites/SuperStitials, Sponsorings, Textlinks, aber auch weitere Werbeformen in Betracht. |
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Anzeigenauftrag
2.1 Ein "Anzeigenauftrag" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Ehapa und Werbetreibenden, Agenturen, Öffentlichen Einrichtungen oder sonstigen Auftraggebern über die Schaltung von einer oder mehreren Werbe- oder Informationsanzeigen innerhalb des Ehapa Netzwerkes und seiner angeschlossenen Kooperationspartner zu einem festgelegten Zeitraum.
2.2 Der Anzeigenauftrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Anzeigenbuchungsauftrags durch Ehapa zustande, welcher per Post, Fax oder E-Mail erfolgen kann. Ein Zustandekommen erfolgt ebenfalls durch die direkte Schaltung der Werbemittel durch Ehapa. |
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Schaltungen der Werbemittel
3.1 Die Platzierung der Werbemittel liegt im alleinigen Ermessen von Ehapa, sofern in dem Anzeigenbuchungsauftrag sowie der Buchungsbestätigung nicht explizit eine fest definierte Platzierungsregelung getroffen worden ist.
3.2 Der Auftraggeber wird die Website, auf der das Werbemittel platziert ist, unverzüglich nach der ersten Schaltung untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von einer Woche nach der ersten Schaltung rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Werbung als genehmigt.
3.3 Der Auftraggeber gewährleistet und sichert Ehapa zu, dass er alle erforderlichen nationalen und internationalen Rechte der Werbemittel sowie die, der durch das Anklicken der Werbemittel weiterführenden Inhalte uneingeschränkt besitzt, bzw. das Recht hat, diese zu nutzen (Nutzungsrecht).
3.4 Ehapa übernimmt für die zu veröffentlichten Inhalte der Werbemittel des Auftraggebers sowie die durch das Anklicken dieser weiterführenden Inhalte grundsätzlich keinerlei Haftung.
3.5 Ehapa behält sich das Recht vor, Werbemittel wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn das betreffende Werbemittel oder der Inhalt einer weiterführenden Verlinkung gegen gültige Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen kann oder ihre Veröffentlichung für Ehapa unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mit dem Ablehnungsgrund mitgeteilt.
3.6 Ehapa ist es gestattet, die Schaltung des Werbemittels sofort zu unterbrechen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen sowie Schutzrechte Dritter vorliegen könnten. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden oder sonstige Dritte, Maßnahmen gleich welcher Art, gegen Ehapa und/oder den Auftraggeber ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist. Der Auftraggeber ist über die Unterbrechung der Schaltung des Werbemittels unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Nach fruchtlosem Fristablauf steht Ehapa ein sofortiges Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der Frist die Schaltung eines anderen Werbemittels zu verlangen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Geltendmachung von Ansprüchen aller Art wegen der Ablehnung oder Unterbrechung der Auslieferung der angelieferten Werbemittel wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.7 Der Auftraggeber stellt Ehapa für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie Inhalte einer weiterführenden Verlinkung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen sowie Schutzrechte Dritter erhoben werden können. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Ehapa von angemessenen Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen.
3.8 Wurden die Werbemittel durch Ehapa oder durch Ehapa beauftragte Partner hergestellt, so verbleiben die Rechte an den Werbemitteln grundsätzlich immer bei Ehapa.
3.9 Die Pflicht zur Aufbewahrung der Werbemittel für Ehapa erlischt mit dem Ende des vereinbarten Anzeigeschaltraumes.
3.10 Der Auftraggeber stellt Ehapa im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere für Verletzungen die auf einen Rechtsverstoß durch fehlende Rechte für die an Ehapa gelieferten Materialien entstehen können. Ferner wird Ehapa von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ehapa nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Ehapa ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. |
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Werbemittelanlieferung
4.1 Sämtliche Daten und Informationen, welche zur Platzierung der Werbemittel notwendig sind, werden Ehapa vom Auftraggeber rechtzeitig und vollständig in dem vereinbarten Format (GIF, anim. GIF, JPG, DHTML…) zur Verfügung gestellt.
4.2 Die Anlieferung bei Schaltung von GIF, anim. GIF sowie JPG hat spätestens 3 Werktage vor Anzeigenschaltung zu erfolgen. Im Fall der Anzeigenschaltung mittels DHTML-Werbemitteln hat die Anlieferung bis spätestens 5 Werktage vor Anzeigenschaltung zu erfolgen, wobei gleichzeitig zu jedem DHTML-Werbemittel ein inhaltlich gleiches GIF-/anim.GIF-Werbemittel ("Fallback- GIF") beizufügen ist.
4.3 Die Datei- und Formatgrößen der Werbemittel sowie weitere Spezifikationen sind jeweils vor Werbemittelanlieferung mit Ehapa abzustimmen und ein Ansprechpartner bei Rückfragen zu benennen.
4.4 Der Auftraggeber hat die technische und inhaltliche Verfügbarkeit der von ihm genannten Zielverlinkung sicherzustellen. Gleiches gilt für die technische Sicherstellung der Verlinkung bei Einsatz eines eigenen oder dritten AdServers.
4.5 Bei nicht ordnungsgemäßer, fehlerhafter oder verspäteter Anlieferung sowie nachträglicher Änderung, welche nicht von Ehapa zu vertreten sind, übernimmt Ehapa keine Gewähr für die vereinbarte und ordnungsgemäße Anzeigenschaltung. Im Fall einer verspäteten Anlieferung ist Ehapa von der Verpflichtung der Anzeigenschaltung um die Zeit der verspäteten Anlieferung sowie der unter Ziff. 4.2 genannten Anlieferungszeiten befreit. |
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Gewährleistung und Haftung
5.1 Die verschuldensunabhängige Haftung von Ehapa als Vermieter für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel der Webseite wird ausgeschlossen.
5.2 Ehapa haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server oder bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels oder der weiterführenden Verlinkung sind Ehapa nicht zuzurechnen, wenn der Fehler wie beispielsweise durch fehlerhafte Zwischenspeicherung auf sogenannten Proxy-Servern Dritter, durch Störung von Kommunikationsnetzen Dritter oder durch die Verwendung einer Darstellung des Werbemittels nicht geeigneten Soft- oder Hardware auf den Werbeträgern Dritter oder des Auftraggebers (z. B. Browser) hervorgerufen wird und nicht im Einflussbereich von Ehapa liegt.
5.3 Wird die vertraglich vereinbarte Schaltung des Werbemittels nicht oder nicht vollständig erbracht, so ist Ehapa berechtigt, die noch ausstehenden Werbemittelschaltungen nachzuholen, sofern eine Nachauslieferung in der Anzeigenbuchungsbestätigung nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.
5.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ehapa nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Ehapa auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Ehapa. |
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Vergütung /
Zahlungsmodalitäten
6.1 Die Preise für die Anzeigenschaltung durch Ehapa werden mit dem Auftraggeber jeweils individuell und beiderseitig verbindlich vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
6.2 Anzeigenaufträge werden im Regelfall 14-täglich im Voraus auf der Basis des bis dahin vertraglich festgelegten Volumens in Rechnung gestellt. Sofern nicht im Einzelfall eine andere Fälligkeit vereinbart ist, ist die Rechnung zur Bezahlung fällig am Tag des Kampagnenbeginns. Bei vorzeitigen Zahlungen, die vor dem Kampagnenbeginn beim Verlag eingehen, wird – sofern keine älteren Rechnungen offen stehen – 2% Skonto gewährt.
6.3 Im Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist Ehapa berechtigt, von dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie weitere anfällige Mahn- und ggf. Inkassokosten zu fordern. Ferner ist Ehapa berechtigt, die weitere Platzierung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen.
6.4 Ist die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig geleistet, aber die vereinbarte Anzeigenschaltung durch Ehapa nicht oder nicht vollständig erbracht, so wird unter Berücksichtigung der Ziff. 5.3 die jeweilige Differenz der Vergütung zurückerstattet oder hierüber eine Gutschrift erstellt. Ehapa verpflichtet sich hierbei, die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen.
6.5 Tritt der Auftraggeber von einer durch Ehapa bestätigten Anzeigenschaltung zurück, so werden 100% der bereits durch Ehapa ausgelieferten Werbemittel unverzüglich zur Zahlung fällig.
6.6 Ein etwaig zugesicherter Preisnachlass, Bonus, Skonto sowie sonstiger Rabatt wird nur gewährt, wenn die in dem durch Ehapa bestätigten Anzeigenauftrag vereinbarte Vergütung gegenüber Ehapa vollständig erfüllt worden ist.
6.7 Ein zugesicherter Preisnachlass, Bonus, Skonto sowie sonstiger Rabatt findet ausschließlich Anwendung auf die reine Medialeistung innerhalb des bestätigten Anzeigenauftrages. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind weitere beauftragte und bestätigte Leistungen von Ehapa und durch Ehapa beauftragte Partner, wie z.B. Werbemittelerstellung und Consulting.
6.8 Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis von AdRequests (AdImpressions) oder wenn vereinbart auf der Basis von AdClicks gemäß dem jeweiligen Adserver-Reporting von Ehapa. Ehapa stellt dem Auftraggeber ein aktuelles Adserver-Reporting zur Verfügung, das Auskunft über die Anzahl der generierten AdRequests (AdImpressions) und AdClicks gibt. Grundlage für den Nachweis der Leistungserbringung vertraglich festgelegter Volumina und der ordnungsgemäßen Auslieferung der gebuchten Werbung seitens Ehapa ist ausschließlich das Adserver-Reporting von Ehapa.
6.9 Werbeschaltungen für im Ausland ansässige Auftraggeber werden nur gegen Vorkasse ausgeführt.
6.10 Der Auftraggeber hat sämtliche Beanstandungen bezüglich der ihm erteilten Rechnungen innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungserhalt zu rügen. Nach Ablauf von 3 Monaten gelten dem Auftraggeber erteilte und von ihm nicht gerügte Rechnungen als genehmigt. Für sämtliche Zahlungsverfahren gilt, dass Bankspesen zu Lasten des Auftraggebers gehen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Geldzahlungen an Ehapa aufgrund von Einzugsermächtigungen gelten nur als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 4 Wochen zurückgebucht werden. Bei Gutschriften erfolgt der Ausgleich durch Verrechnung oder Zahlung, wobei in den Fällen, in denen eine mit der Gutschrift stornierte Rechnung unter Abzug von Skonto bezahlt wurde, auch vom Gutschriftsbetrag ein entsprechender Abzug vorgenommen wird.
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Verantwortlichkeit/Datenschutz
7.1 Im Verhältnis zu Ehapa und den Anbietern von Werbeflächen seines Netzwerks sowie den angeschlossenen Kooperationspartnern trägt allein der Auftraggeber die presse-,wettbewerbs-,urheber- und markenrechtliche sowie sonstige Verantwortlichkeit für den Anzeigenauftrag. Der Auftraggeber bestätigt mit Abschluss des Vertrags, dass er sämtliche zur Schaltung im Internet erforderlichen Rechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien erworben hat.
Der Auftraggeber überträgt Ehapa und den Anbietern von Werbeflächen seines Netzwerks sowie den angeschlossenen Kooperationspartnern sämtliche für die Nutzung der Werbung im Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und Bearbeitung sowie das Recht zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Werbeschaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren.
Der Auftraggeber trägt zudem die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder unmittelbar noch durch Querverweise über Links Inhalte zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, die gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber stellt Ehapa und die Anbieter von Werbeflächen seines Netzwerks sowie seine angeschlossenen Kooperationspartner von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung des Presse-, Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts sowie sonstiger Rechte Dritter und gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen entstehen. Ferner stellt der Auftraggeber Ehapa und die Anbieter von Werbeflächen seines Netzwerks sowie seine angeschlossenen Kooperationspartner von den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ehapa und die Anbieter von Werbeflächen seines Netzwerks sowie seine angeschlossenen Kooperationspartner nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
7.2 Der Auftraggeber wird gem. § 33 BDSG, § 4 Abs. 1 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die von ihm im Rahmen des Auftragsverhältnisses gemachten Angaben von Ehapa, bzw. den Anbietern von Werbeflächen seines Netzwerks sowie seinen angeschlossenen Kooperationspartnern in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 14 Abs. 1 MDStV). Der Auftraggeber wird ferner darauf hingewiesen, dass Ehapa, bzw. die Anbieter von Werbeflächen seines Netzwerks sowie seine angeschlossenen Kooperationspartner Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. 1 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Auftraggeber wird gemäß § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von Ehapa, bzw. den Anbietern von Werbeflächen seines Netzwerks sowie seinen angeschlossenen Kooperationspartnern personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, ist Ehapa, bzw. die Anbieter von Werbeflächen seines Netzwerks sowie seine angeschlossenen Kooperationspartner berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Auftraggebers, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i. V.m. § 4 Abs. 2 TDSV). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
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Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich über Geheimhaltung vor, während und nach Vertragsabschluss über Kenntnisnahme aller vertraulichen Informationen und Daten gegenüber Dritten, welche mit dem Vertragsverhältnis im direkten Zusammenhang stehen. |
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Schlussbestimmungen
9.1 Der Anzeigenauftrag sowie sämtliche, unmittelbar mit ihm stehende Rechtsgeschäfte, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Bei Vertragsverhältnissen mit ausländischen Auftraggebern ist deutsches Recht anwendbar, soweit dieses nicht ausdrücklich durch Ehapa anders schriftlich bestätigt worden ist.
9.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus im Zusammenhang mit Ehapa geschlossenen Verträgen ist für beide Parteien Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
9.4 Wird der Sitz der Gesellschaft, Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers nach Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegt, so ist als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
9.5 Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
9.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder durch gesetzliche sowie behördliche Änderungen werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksamen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um beiderseitig den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. |
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